Volka stellte heute im Unterforum über die Rübelandbahn am Schluss folgende Gretchenfrage:
Zitat von Volka im Beitrag RE: Kreuztalbrücke und alte StreckeOb der Verlagsinhaber (L.K.) auch die Wiedergabeerlaubnis dieses und anderer Bilder von C.B. hatte? :-)
Meines Wissens hat nicht LK, sondern der EK die gesamte Sammlung Bellingrodt erworben und sich damit zunächst in der Copyrightfrage sehr penibel angestellt und wohl auch Abmahnungen erteilt. Mittlerweile ist das wohl anders, denn es hat sich herausgestellt, dass mit dem Erwerb von Bildern aus dem Nachlass kein Copyright auf Dauer erworben wird, zumindest kein exklusives. Bellingrodt hatte ja schon früher Bilder verkauft und dabei Veröffentlichungsrechte vergeben, so viele, dass das völlig unübersichtlich ist. Heute findet man Bellingrodt Bilder mit der Unterschrift Slg Meyer, Müller, Lehmann, Schulte, Wasweißich. Nicht mehr nachprüfbar.
so habe ich das in der Vergangenheit auch mal gehört, woraufhin jeder der ein Bild von Bellingrodt hatte, auch ohne Reue meinte, dies für Veröffentlichungen nutzen zu können. Aber wenn ich so einige Äußerungen von L.K. in anderen Foren zum Thema Urheberrecht lese ... . Und wenn ich bedenke wann C.B. starb und J.H. und L.K. geboren worden :-)